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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen (vgl. das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen vergleiche das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130043.L04Im RIS seit
22.08.2017Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017