RS Vwgh 2017/7/26 Ra 2016/13/0043

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Veröffentlicht am 26.07.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen (vgl. das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen vergleiche das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130043.L04

Im RIS seit

22.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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