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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Der Wert von Sachbezügen ist grundsätzlich nach einem objektiven Maßstab im Wege einer Schätzung zu ermitteln (vgl. das Erkenntnis vom 13. September 1988, 86/14/0022, ÖStZB 1989, 67).Der Wert von Sachbezügen ist grundsätzlich nach einem objektiven Maßstab im Wege einer Schätzung zu ermitteln vergleiche das Erkenntnis vom 13. September 1988, 86/14/0022, ÖStZB 1989, 67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130043.L03Im RIS seit
22.08.2017Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017