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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/15/0078 E 22. März 2010 RS 1Stammrechtssatz
Mit dem Ansatz eines entsprechenden Sachbezugswertes wird der Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Dienstnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130043.L01Im RIS seit
22.08.2017Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017