RS Vwgh 2017/8/1 Ra 2017/06/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.08.2017
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/03 Vermessungsrecht

Rechtssatz

Die von der Teilung betroffenen Grundeigentümer, die selbst nicht den Antrag auf Bescheinigung gestellt haben, werden durch die Erlassung eines Planbescheinigungsbescheides nicht in ihrer subjektiven Rechtssphäre unmittelbar berührt und sind damit auch nicht Partei des Planbescheinigungsverfahrens (Hinweis E vom 22. Jänner 2015, Ra 2014/06/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060121.L01

Im RIS seit

15.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten