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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die von der Teilung betroffenen Grundeigentümer, die selbst nicht den Antrag auf Bescheinigung gestellt haben, werden durch die Erlassung eines Planbescheinigungsbescheides nicht in ihrer subjektiven Rechtssphäre unmittelbar berührt und sind damit auch nicht Partei des Planbescheinigungsverfahrens (Hinweis E vom 22. Jänner 2015, Ra 2014/06/0005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060121.L01Im RIS seit
15.09.2017Zuletzt aktualisiert am
21.09.2017