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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7;Rechtssatz
Mit der völlig unsubstantiierten Behauptung der Befangenheit eines Sachverständigen wird eine Rechtsfrage im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG nicht aufgezeigt.Mit der völlig unsubstantiierten Behauptung der Befangenheit eines Sachverständigen wird eine Rechtsfrage im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht aufgezeigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170473.L04Im RIS seit
25.08.2017Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018