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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Eintritt einer am Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung im Sinn des § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG steht nicht entgegen, dass die beschäftigten Personen über einschlägige Gewerbeberechtigungen verfügten (vgl. den hg. Beschluss vom 2. September 2015, Ra 2015/08/0078, mwN).Dem Eintritt einer am Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung im Sinn des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG steht nicht entgegen, dass die beschäftigten Personen über einschlägige Gewerbeberechtigungen verfügten vergleiche den hg. Beschluss vom 2. September 2015, Ra 2015/08/0078, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080119.L09Im RIS seit
08.09.2017Zuletzt aktualisiert am
17.10.2017