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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ALSAG 1989 §10;Rechtssatz
Abweisung - Feststellung einer Beitragspflicht nach § 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG - Die Revisionswerberin sieht den ihr aus dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses erwachsenden Nachteil im Vollzug der Abgabenbescheide, die aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses, mit dem die Beitragspflicht der Revisionswerberin nach § 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG festgestellt wurde, ergangen sind. Dem ist zu entgegnen, dass bereits mit der Stellung des Antrags auf Aussetzung der Einhebung (gemäß § 212a BAO) der Zahlungsaufschub bewirkt wird und der Vollstreckungsschutz eintritt (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0131).Abweisung - Feststellung einer Beitragspflicht nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, ALSAG - Die Revisionswerberin sieht den ihr aus dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses erwachsenden Nachteil im Vollzug der Abgabenbescheide, die aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses, mit dem die Beitragspflicht der Revisionswerberin nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, ALSAG festgestellt wurde, ergangen sind. Dem ist zu entgegnen, dass bereits mit der Stellung des Antrags auf Aussetzung der Einhebung (gemäß Paragraph 212 a, BAO) der Zahlungsaufschub bewirkt wird und der Vollstreckungsschutz eintritt vergleiche VwGH 21.11.2013, 2011/16/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160129.L02Im RIS seit
02.10.2017Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017