Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §4a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Fr 2017/18/0040 Fr 2017/18/0039Rechtssatz
Mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse an den Fristsetzungsanträgen, mit denen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden angestrebt worden ist, jedenfalls weggefallen (vgl. VwGH vom 21. Februar 2017, Fr 2016/18/0024).Mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse an den Fristsetzungsanträgen, mit denen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden angestrebt worden ist, jedenfalls weggefallen vergleiche VwGH vom 21. Februar 2017, Fr 2016/18/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017180038.F01Im RIS seit
20.09.2017Zuletzt aktualisiert am
28.11.2018