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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung (samt Einreiseverbot) ist nicht zulässig, bevor über einen anhängigen Antrag auf internationalen Schutz abgesprochen wurde; das gilt auch für ein anhängiges Verfahren über einen Asylfolgeantrag (vgl. E 4. August 2016, Ra 2016/21/0162).Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung (samt Einreiseverbot) ist nicht zulässig, bevor über einen anhängigen Antrag auf internationalen Schutz abgesprochen wurde; das gilt auch für ein anhängiges Verfahren über einen Asylfolgeantrag vergleiche E 4. August 2016, Ra 2016/21/0162).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210078.L01Im RIS seit
04.10.2017Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017