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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Dem Fristsetzungsantrag der Antragstellerin wurde vom VwG entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis entschied. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem VwGH zusammen mit diesem Erkenntnis vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Daran ändert nichts, dass das nachgeholte Erkenntnis mittlerweile mit Erkenntnis des VwGH vom 29. Juni 2017, Ra 2017/21/0068, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017210027.F01Im RIS seit
20.09.2017Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018