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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §78 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0193 E 28. Jänner 2004 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob und allenfalls in wessen Privatinteresse eine Amtshandlung lag, ist die einzelne Amtshandlung nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang jenes Verfahrens zu sehen, dessen Teil sie bildet. Dabei ist auf das jeweilige Verfahrensziel abzustellen (Hinweis E vom 16.2.1988, Zl. 87/04/0206).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016030055.L03Im RIS seit
27.09.2017Zuletzt aktualisiert am
09.10.2017