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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb auf Rechnung und Gefahr mehrerer Personen geführt wird und somit mehreren Personen Dienstgebereigenschaft zukommt, insbesondere dann, wenn sie sich zu einer GesbR zusammengeschlossen haben (vgl. etwa VwGH Erkenntnis vom 29. April 2015, 2013/08/0188, mwN).Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb auf Rechnung und Gefahr mehrerer Personen geführt wird und somit mehreren Personen Dienstgebereigenschaft zukommt, insbesondere dann, wenn sie sich zu einer GesbR zusammengeschlossen haben vergleiche etwa VwGH Erkenntnis vom 29. April 2015, 2013/08/0188, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017080063.L02Im RIS seit
10.10.2017Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017