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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Bei der Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu unterziehen, kommt es auf den Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ZUM ZEITPUNKT DER AUFFORDERUNG ZUR ALKOHOLKONTROLLE an.Bei der Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 zu unterziehen, kommt es auf den Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ZUM ZEITPUNKT DER AUFFORDERUNG ZUR ALKOHOLKONTROLLE an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020046.L02Im RIS seit
28.09.2017Zuletzt aktualisiert am
06.10.2017