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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §50a;Rechtssatz
Mögliche positive Auswirkungen der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Beamten vermögen eine Rechtswidrigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht aufzuzeigen, die das wichtige dienstliche Interesse an der ständigen Aufrechterhaltung einer personellen Reserve unter Berücksichtigung spezieller sicherheitsbehördlicher Erfordernisse, bereits bestehender zeitlicher Belastungssituationen und aus personalwirtschaftlicher Sicht notwendiger Einplanungen von Freistellungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften als gegeben und der Bewilligung einer (weiteren) Herabsetzung der Wochendienstzeit des Beamten entgegenstehend ansieht (vgl. E 13. März 2009, 2007/12/0092; E 28. Jänner 2010, 2009/12/0008).Mögliche positive Auswirkungen der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Beamten vermögen eine Rechtswidrigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht aufzuzeigen, die das wichtige dienstliche Interesse an der ständigen Aufrechterhaltung einer personellen Reserve unter Berücksichtigung spezieller sicherheitsbehördlicher Erfordernisse, bereits bestehender zeitlicher Belastungssituationen und aus personalwirtschaftlicher Sicht notwendiger Einplanungen von Freistellungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften als gegeben und der Bewilligung einer (weiteren) Herabsetzung der Wochendienstzeit des Beamten entgegenstehend ansieht vergleiche E 13. März 2009, 2007/12/0092; E 28. Jänner 2010, 2009/12/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120070.L05Im RIS seit
05.10.2017Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018