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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/09/0034 B 10. Dezember 2014 RS 1Stammrechtssatz
Eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG wirft keine Rechtsfrage von der Qualität des Art. 133 Abs. 4 B-VG auf, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt (vgl. B 1. Oktober 2014, Ra 2014/09/0022).Eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG wirft keine Rechtsfrage von der Qualität des Artikel 133, Absatz 4, B-VG auf, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt vergleiche B 1. Oktober 2014, Ra 2014/09/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120065.L01Im RIS seit
11.10.2017Zuletzt aktualisiert am
30.10.2017