RS Vwgh 2017/9/13 Ra 2017/12/0063

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Veröffentlicht am 13.09.2017
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Index

10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AHG 1949 §1;
BDG 1979 §43a;
GehG 1956 §15;
  1. BDG 1979 § 43a heute
  2. BDG 1979 § 43a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2009

Rechtssatz

Aus § 43a BDG 1979, der einen achtungsvollen Umgang der Vorgesetzten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt (Mobbingverbot), lässt sich der Schluss, dass die pauschalierten Nebengebühren ohne Erbringung der diese begründenden Tätigkeiten zustünden, nicht ableiten (siehe zur Bejahung eines Amtshaftungsanspruchs wegen eines Verdienstentgangs infolge Mobbings den B OGH 23. April 2003, 9 ObA 32/03a).Aus Paragraph 43 a, BDG 1979, der einen achtungsvollen Umgang der Vorgesetzten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt (Mobbingverbot), lässt sich der Schluss, dass die pauschalierten Nebengebühren ohne Erbringung der diese begründenden Tätigkeiten zustünden, nicht ableiten (siehe zur Bejahung eines Amtshaftungsanspruchs wegen eines Verdienstentgangs infolge Mobbings den B OGH 23. April 2003, 9 ObA 32/03a).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120063.L04

Im RIS seit

11.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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