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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs6;Rechtssatz
Ein Verfall von Erholungsurlaub nach einjähriger Übertragungsperiode greift dann nicht Platz, wenn dem Beamten die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub infolge einer ex lege Beurlaubung gemäß § 14 Abs. 6 bzw. 7 BDG 1979 "nicht möglich" war (vgl. E 4. September 2014, Ro 2014/12/0008).Ein Verfall von Erholungsurlaub nach einjähriger Übertragungsperiode greift dann nicht Platz, wenn dem Beamten die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub infolge einer ex lege Beurlaubung gemäß Paragraph 14, Absatz 6, bzw. 7 BDG 1979 "nicht möglich" war vergleiche E 4. September 2014, Ro 2014/12/0008).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120021.L01Im RIS seit
05.10.2017Zuletzt aktualisiert am
06.10.2017