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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist verpflichtet, das Vorliegen von Betriebsvermögen für jedes Veranlagungsjahr unabhängig von allfälligen früheren Fehlbeurteilungen zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015150027.J03Im RIS seit
20.10.2017Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018