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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §914;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2017/16/0112 B 3. Oktober 2017Rechtssatz
Eine vom Verwaltungsgericht erzielte Auslegung eines Vertrages, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. etwa den Beschluss vom 26. November 2015, Ro 2015/07/0040, mwN).Eine vom Verwaltungsgericht erzielte Auslegung eines Vertrages, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf vergleiche etwa den Beschluss vom 26. November 2015, Ro 2015/07/0040, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160111.L02Im RIS seit
16.10.2017Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018