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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens iSd § 57 Abs. 3 AVG ist eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann demnach auch durch einen rein innerbehördlichen Vorgang, so auch durch eine Anfrage an eine andere Abteilung derselben Behörde, erfolgen (Hinweis B vom 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens iSd Paragraph 57, Absatz 3, AVG ist eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann demnach auch durch einen rein innerbehördlichen Vorgang, so auch durch eine Anfrage an eine andere Abteilung derselben Behörde, erfolgen (Hinweis B vom 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017110255.L01Im RIS seit
07.11.2017Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017