RS Vwgh 2017/10/11 Ra 2017/11/0255

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Veröffentlicht am 11.10.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens iSd § 57 Abs. 3 AVG ist eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann demnach auch durch einen rein innerbehördlichen Vorgang, so auch durch eine Anfrage an eine andere Abteilung derselben Behörde, erfolgen (Hinweis B vom 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens iSd Paragraph 57, Absatz 3, AVG ist eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann demnach auch durch einen rein innerbehördlichen Vorgang, so auch durch eine Anfrage an eine andere Abteilung derselben Behörde, erfolgen (Hinweis B vom 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017110255.L01

Im RIS seit

07.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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