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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §133 Abs1;Rechtssatz
Der Ansicht, dass die Sichtung eines Befundes im Folgequartal Bestandteil einer bereits zuvor durch die Fallpauschale für das vorhergehende Quartal honorierten Leistung sei, ist zuzustimmen, hat doch der Patient die Krankenbehandlung bereits im Vorquartal in Anspruch genommen, sodass diese im Hinblick auf die Honorierung zur Gänze dem Vorquartal so lange zuzurechnen ist, als nicht im Folgequartal eine (neuerliche) Inanspruchnahme durch den Patienten erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017080008.J02Im RIS seit
07.11.2017Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018