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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Unternehmer übt die ihm zukommende Preisbestimmungsautonomie durch die Bildung eines Gesamtpreises für eine Mehrzahl von gemeinsam zu erwerbenden Gegenständen aus. Eine weiter gehende Preisaufteilungsautonomie im Sinne einer Entscheidungsfreiheit über die sich hieraus ergebenden steuerrechtlichen Rechtsfolgen besteht nicht (vgl. dazu auch den Beschluss des deutschen Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013, V B 125/12, Rz 20).Der Unternehmer übt die ihm zukommende Preisbestimmungsautonomie durch die Bildung eines Gesamtpreises für eine Mehrzahl von gemeinsam zu erwerbenden Gegenständen aus. Eine weiter gehende Preisaufteilungsautonomie im Sinne einer Entscheidungsfreiheit über die sich hieraus ergebenden steuerrechtlichen Rechtsfolgen besteht nicht vergleiche dazu auch den Beschluss des deutschen Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013, römisch fünf B 125/12, Rz 20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017150056.L02Im RIS seit
22.11.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018