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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Verfahrensrechtliche Fragen werden im Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision nicht als Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG geltend gemacht, sodass auf die in den Revisionsgründen auch monierten - sich auf die Alternativbegründung des Bundesfinanzgerichtes beziehenden - Verfahrensmängel nicht einzugehen war (vgl. VwGH vom 28. Mai 2015, Ra 2014/07/0062).Verfahrensrechtliche Fragen werden im Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision nicht als Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG geltend gemacht, sodass auf die in den Revisionsgründen auch monierten - sich auf die Alternativbegründung des Bundesfinanzgerichtes beziehenden - Verfahrensmängel nicht einzugehen war vergleiche VwGH vom 28. Mai 2015, Ra 2014/07/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150011.L01Im RIS seit
22.11.2017Zuletzt aktualisiert am
28.12.2017