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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Beim Gesichtspunkt des Fehlens eines geeigneten Arbeitsplatzes an der Dienststelle handelt es sich nicht um eine rechtliche Voraussetzung, sondern nur um ein Indiz für die berufliche Veranlassung des Aufwandes. Ob diese vorliegt, hängt stets von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab (vgl. diesbezüglich das Erkenntnis des VwGH vom 25. Juli 2013, 2011/15/0104).Beim Gesichtspunkt des Fehlens eines geeigneten Arbeitsplatzes an der Dienststelle handelt es sich nicht um eine rechtliche Voraussetzung, sondern nur um ein Indiz für die berufliche Veranlassung des Aufwandes. Ob diese vorliegt, hängt stets von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab vergleiche diesbezüglich das Erkenntnis des VwGH vom 25. Juli 2013, 2011/15/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130028.L02Im RIS seit
17.11.2017Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017