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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstvertrages müssen nicht alle Bestimmungsmerkmale der persönlichen Abhängigkeit gemeinsam vorliegen, sondern können diese in unterschiedlich starker Ausprägung bestehen. Entscheidend ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung nach der Methodik des beweglichen Systems die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung nach überwiegen (Hinweis E vom 11.11.2011, 2009/09/0303, mit Verweis auf die Judikatur des EuGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016110177.L02Im RIS seit
10.11.2017Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019