RS Vwgh 2017/10/19 Ra 2016/16/0097

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Veröffentlicht am 19.10.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Haftung nach § 9 BAO stellt nicht die Haftung für einen Schaden dar, welcher dem Abgabengläubiger bei Gesamtbetrachtung der Abgabenschulden mehrerer Abgabenschuldner entstanden ist, sondern der Tatbestand des § 9 BAO stellt darauf ab, dass Abgabenschulden eines Abgabepflichtigen nicht eingebracht werden können.Die Haftung nach Paragraph 9, BAO stellt nicht die Haftung für einen Schaden dar, welcher dem Abgabengläubiger bei Gesamtbetrachtung der Abgabenschulden mehrerer Abgabenschuldner entstanden ist, sondern der Tatbestand des Paragraph 9, BAO stellt darauf ab, dass Abgabenschulden eines Abgabepflichtigen nicht eingebracht werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016160097.L01

Im RIS seit

13.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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