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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Haftung nach § 9 BAO stellt nicht die Haftung für einen Schaden dar, welcher dem Abgabengläubiger bei Gesamtbetrachtung der Abgabenschulden mehrerer Abgabenschuldner entstanden ist, sondern der Tatbestand des § 9 BAO stellt darauf ab, dass Abgabenschulden eines Abgabepflichtigen nicht eingebracht werden können.Die Haftung nach Paragraph 9, BAO stellt nicht die Haftung für einen Schaden dar, welcher dem Abgabengläubiger bei Gesamtbetrachtung der Abgabenschulden mehrerer Abgabenschuldner entstanden ist, sondern der Tatbestand des Paragraph 9, BAO stellt darauf ab, dass Abgabenschulden eines Abgabepflichtigen nicht eingebracht werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016160097.L01Im RIS seit
13.12.2017Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018