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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/06/0054 E 30. Juni 2015 RS 4Stammrechtssatz
Die Nachbarn haben ein Recht auf Einhaltung von Bestimmungen des Bebauungsplanes über die Ausnützbarkeit des Baugrundstückes, insbesondere auch auf die die bauliche Ausnutzung beschränkende Geschossflächenzahl.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014060017.J03Im RIS seit
13.12.2017Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018