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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Gefahr allenfalls drohender Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vermag kein öffentliches Interesse an der Feststellung, dass ein Antrag zurückgezogen worden ist, zu begründen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060189.L01Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017