RS Vwgh 2017/10/24 Ra 2016/06/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/07/0102 B 29. Jänner 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Die ständige Rechtsprechung des VwGH, wonach eine im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Verletzung des Parteiengehörs im Berufungsverfahren saniert werden kann, wird auf das Beschwerdeverfahren vor dem VwG übertragen - eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann dann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016060104.L01

Im RIS seit

12.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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