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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §43 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Einordnung der Landeslehrer in eine der in § 43 Abs. 1 Z 1 LDG 1984 genannten Kategorien ist jene Schule maßgeblich, an der sie als Lehrkraft tätig sind, auch wenn ihre Stammschule einer anderen Kategorie zuzuordnen wäre (vgl. VwGH 19.12.2012, 2012/12/0080).Für die Einordnung der Landeslehrer in eine der in Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer eins, LDG 1984 genannten Kategorien ist jene Schule maßgeblich, an der sie als Lehrkraft tätig sind, auch wenn ihre Stammschule einer anderen Kategorie zuzuordnen wäre vergleiche VwGH 19.12.2012, 2012/12/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015120002.J02Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
08.01.2018