RS Vwgh 2017/11/16 Ro 2016/07/0004

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Veröffentlicht am 16.11.2017
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die für eine Bewilligungspflicht nach § 10 WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benutzungsabsicht kann nicht in der - in einer Beseitigungsabsicht vorgenommenen - direkten Einleitung von Grundwasser in einen Oberflächenwasserkanal erkannt werden (vgl. VwGH 25.7.2013, 2010/07/0213).Die für eine Bewilligungspflicht nach Paragraph 10, WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benutzungsabsicht kann nicht in der - in einer Beseitigungsabsicht vorgenommenen - direkten Einleitung von Grundwasser in einen Oberflächenwasserkanal erkannt werden vergleiche VwGH 25.7.2013, 2010/07/0213).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016070004.J09

Im RIS seit

20.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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