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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die für eine Bewilligungspflicht nach § 10 WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benutzungsabsicht kann nicht in der - in einer Beseitigungsabsicht vorgenommenen - direkten Einleitung von Grundwasser in einen Oberflächenwasserkanal erkannt werden (vgl. VwGH 25.7.2013, 2010/07/0213).Die für eine Bewilligungspflicht nach Paragraph 10, WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benutzungsabsicht kann nicht in der - in einer Beseitigungsabsicht vorgenommenen - direkten Einleitung von Grundwasser in einen Oberflächenwasserkanal erkannt werden vergleiche VwGH 25.7.2013, 2010/07/0213).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016070004.J09Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018