RS Vwgh 2017/11/21 Ro 2016/05/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2017
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
10/10 Grundrechte

Rechtssatz

Eine im Zusammenhang mit einer Bauplatzbewilligung verfügte Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut ist eine Enteignung (Hinweis VfSlg. 15.096/1998).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016050015.J01

Im RIS seit

27.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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