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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Eine im Zusammenhang mit einer Bauplatzbewilligung verfügte Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut ist eine Enteignung (Hinweis VfSlg. 15.096/1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016050015.J01Im RIS seit
27.12.2017Zuletzt aktualisiert am
11.01.2018