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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bestehen keine internationalen Vereinbarungen über die Zustellung in einem ausländischen Staat, sind gemäß § 11 Abs. 1 ZustG - sofern in dem betreffenden ausländischen Staat Rechtsvorschriften über die Zustellung von Schriftstücken ausländischer (im Besonderen: österreichischer) Behörden bestehen - ausschließlich diese maßgebend.Bestehen keine internationalen Vereinbarungen über die Zustellung in einem ausländischen Staat, sind gemäß Paragraph 11, Absatz eins, ZustG - sofern in dem betreffenden ausländischen Staat Rechtsvorschriften über die Zustellung von Schriftstücken ausländischer (im Besonderen: österreichischer) Behörden bestehen - ausschließlich diese maßgebend.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015120017.J03Im RIS seit
27.12.2017Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018