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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Rückwirkung der Aufhebung des Erkenntnisses des VwG durch den VwGH ist im Rahmen eines Verfahrens über eine zulässige Revision jedenfalls zu beachten (vgl. VwGH 25.5.2016, Ra 2015/12/0032).Die Rückwirkung der Aufhebung des Erkenntnisses des VwG durch den VwGH ist im Rahmen eines Verfahrens über eine zulässige Revision jedenfalls zu beachten vergleiche VwGH 25.5.2016, Ra 2015/12/0032).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120082.L03Im RIS seit
22.12.2017Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018