Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Soweit in § 22 Abs. 2 OÖ ROG 1994 die Zulässigkeit von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geregelt ist, ist kein Immissionsschutz vorgesehen, zur Widmungsgemäßheit eines solchen Gebäudes, wie auch zu der Frage, ob ein landwirtschaftliches Gebäude vorliegt, besteht somit kein Mitspracherecht eines Nachbarn (Hinweis VwGH 13.11.2012, 2009/05/0153).Soweit in Paragraph 22, Absatz 2, OÖ ROG 1994 die Zulässigkeit von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geregelt ist, ist kein Immissionsschutz vorgesehen, zur Widmungsgemäßheit eines solchen Gebäudes, wie auch zu der Frage, ob ein landwirtschaftliches Gebäude vorliegt, besteht somit kein Mitspracherecht eines Nachbarn (Hinweis VwGH 13.11.2012, 2009/05/0153).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050093.L03Im RIS seit
22.12.2017Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018