RS Vwgh 2017/11/21 Ra 2015/16/0099

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Veröffentlicht am 21.11.2017
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §268;
BAO §79;
  1. ABGB § 268 heute
  2. ABGB § 268 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 268 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  4. ABGB § 268 gültig von 01.07.2007 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
  5. ABGB § 268 gültig von 01.07.1989 bis 01.07.1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 162/1989
  1. BAO § 79 heute
  2. BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Demnach sind Prozesshandlungen eines nicht Prozessfähigen unwirksam. Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam (vgl. Ritz, BAO6, Tz 19 zu § 79, mwN). Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Empfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (vgl. VwGH 27.2.2006, 2004/05/0326 bis 0331).Gemäß Paragraph 79, BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Demnach sind Prozesshandlungen eines nicht Prozessfähigen unwirksam. Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam vergleiche Ritz, BAO6, Tz 19 zu Paragraph 79,, mwN). Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Empfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist vergleiche VwGH 27.2.2006, 2004/05/0326 bis 0331).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015160099.L01

Im RIS seit

05.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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