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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFGG 2014 §1 Abs3 Z2Rechtssatz
Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden ist gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 BFGG das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Nach den Materialien (RV 360 BlgNR 25. GP 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft.Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden ist gemäß Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, BFGG das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Nach den Materialien Regierungsvorlage 360 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016170003.J06Im RIS seit
26.02.2018Zuletzt aktualisiert am
22.05.2026