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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/13/0023 E 22. November 2017Rechtssatz
Die BAO sieht kein Zwischenverfahren darüber vor, ob die Zuständigkeit zur Erledigung einer Beschwerde vom Finanzamt auf das Bundesfinanzgericht (auch im Sinne des § 291 BAO) übergegangen oder dies trotz Vorlage der Beschwerde wegen des (nicht durch eine der Ausnahmen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO gedeckten) Fehlens einer (wirksam zugestellten) Beschwerdevorentscheidung oder mangels eines (wirksam eingebrachten) Vorlageantrages nicht der Fall ist.Die BAO sieht kein Zwischenverfahren darüber vor, ob die Zuständigkeit zur Erledigung einer Beschwerde vom Finanzamt auf das Bundesfinanzgericht (auch im Sinne des Paragraph 291, BAO) übergegangen oder dies trotz Vorlage der Beschwerde wegen des (nicht durch eine der Ausnahmen des Paragraph 262, Absatz 2 bis 4 BAO gedeckten) Fehlens einer (wirksam zugestellten) Beschwerdevorentscheidung oder mangels eines (wirksam eingebrachten) Vorlageantrages nicht der Fall ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017130010.L02Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018