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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/13/0023 E 22. November 2017Rechtssatz
Das Bundesfinanzgericht ist zur Entscheidung (in der Sache) über eine Bescheidbeschwerde in der Regel nur zuständig, wenn zuvor bereits die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung entschieden hat und dagegen ein Vorlageantrag erhoben wurde (vgl. VwGH 29.1.2015, Ro 2015/15/0001).Das Bundesfinanzgericht ist zur Entscheidung (in der Sache) über eine Bescheidbeschwerde in der Regel nur zuständig, wenn zuvor bereits die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung entschieden hat und dagegen ein Vorlageantrag erhoben wurde vergleiche VwGH 29.1.2015, Ro 2015/15/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017130010.L01Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018