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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/06/0124 Ra 2017/06/0127 Ra 2017/06/0126 Ra 2017/06/0125Rechtssatz
Einwendungen gegen die Vollständigkeit eines Gutachtens können auch dann Gewicht haben, wenn sie nicht auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelt sind.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060123.L03Im RIS seit
28.12.2017Zuletzt aktualisiert am
01.02.2018