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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/18/0122 E 20. Oktober 2011 RS 1Stammrechtssatz
Die Prüfung, ob der Aufenthalt des Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte, ob also ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, hat durch eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu erfolgen (vgl. E 21. Juni 2011, 2009/22/0060).Die Prüfung, ob der Aufenthalt des Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte, ob also ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, hat durch eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu erfolgen vergleiche E 21. Juni 2011, 2009/22/0060).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220144.L01Im RIS seit
04.01.2018Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018