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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die bloße Übernahme von Erhaltungs- und Wartungsleistungen durch die Gemeinde im Hinblick auf sodann im Eigentum (und in der Verfügungsmacht) der Gemeinde stehenden Liegenschaften kann nicht ohne Weiteres als Entgelt für die Übertragung dieser Liegenschaften angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017150003.J03Im RIS seit
27.12.2017Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018