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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs1;Rechtssatz
Die Anmietung eines Gegenstandes bewirkt noch nicht für sich die Einräumung der Verfügungsbefugnis über den angemieteten Gegenstand (sondern bloß die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit; vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 3 Tz 41).Die Anmietung eines Gegenstandes bewirkt noch nicht für sich die Einräumung der Verfügungsbefugnis über den angemieteten Gegenstand (sondern bloß die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit; vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 3, Tz 41).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017150003.J02Im RIS seit
27.12.2017Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018