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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Noch bevor aus der Vermietung eines Gebäudes Entgelte in umsatzsteuerlicher Hinsicht erzielt werden, können Vorsteuern steuerlich berücksichtigt werden. Für diese Berücksichtigung reicht aber die bloße Erklärung, ein Gebäude künftig vermieten zu wollen, nicht aus. Vielmehr muss die Absicht der Vermietung eines Gebäudes in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Der auf die Vermietung eines Gebäudes gerichtete Entschluss muss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017150009.L02Im RIS seit
27.12.2017Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018