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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015040014.L01Im RIS seit
22.12.2017Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018