RS Vwgh 2017/12/14 Ro 2017/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2017
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Aufzählung des Abs. 1 des § 47 WRG 1959 ist als taxativ anzusehen.Die Aufzählung des Absatz eins, des Paragraph 47, WRG 1959 ist als taxativ anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017070025.J02

Im RIS seit

26.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten