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L38005 Verwaltungsabgaben SalzburgNorm
LGdVwAbgV Slbg 2012 Anl TP21a idF 2015/107;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/02/0216Rechtssatz
Der gleichzeitigen Erfüllung mehrerer Tatbestände der Tarifpost 21a bis 21c der Anlage der Slbg LGdVwAbgV 2012 ist die gleichzeitige mehrfache Erfüllung eines der Tatbestände der Tarifposten 21a bis 21c gleichzuhalten. Es erwiese sich nämlich als unsachlich, wenn bei zwei Sachverhalten, die unter völlig unterschiedliche und damit wohl aufwendiger zu prüfende Tatbestände fielen, die Gebühr nur einmal anfiele, während bei Sachverhalten, die unter denselben Tatbestand fallen und dadurch wohl einfacher zu beurteilen sind, die Gebühr mehrfach anfiele.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020215.L01Im RIS seit
04.01.2018Zuletzt aktualisiert am
29.01.2018