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E3L E09301000Norm
32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art79 litb;Rechtssatz
Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 4 Tz 91/1; vgl. auch Artikel 79 lit. b der Richtlinie 2006/112/EG).Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 4, Tz 91/1; vergleiche auch Artikel 79 Litera b, der Richtlinie 2006/112/EG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017150012.J02Im RIS seit
24.01.2018Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018