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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs2 idF 2010/I/111;Rechtssatz
Gegen eine Steuerpflicht nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 bei demjenigen, dem Kapital überlassen wird, spricht, dass es damit auch zu einer mit dem Sinn und Zweck der Neuordnung der Kapitalbesteuerung nicht vereinbaren Steuerpflicht von Schuldnachlässen gegenüber privaten Schuldnern käme (vgl. Stangl/Widhalm, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen, in Lechner/Mayr/Tumpel, Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen (2013) 111 (114 f)).Gegen eine Steuerpflicht nach Paragraph 27, Absatz 3, EStG 1988 bei demjenigen, dem Kapital überlassen wird, spricht, dass es damit auch zu einer mit dem Sinn und Zweck der Neuordnung der Kapitalbesteuerung nicht vereinbaren Steuerpflicht von Schuldnachlässen gegenüber privaten Schuldnern käme vergleiche Stangl/Widhalm, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen, in Lechner/Mayr/Tumpel, Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen (2013) 111 (114 f)).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016150026.J04Im RIS seit
17.01.2018Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018