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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs2 Z1;Rechtssatz
Im Unterbleiben einer Besteuerung bestimmter (dem Finanzamt unbekannter) Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann eine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht erblickt werden. Es trifft daher auch nicht zu, dass bei Selbstberechnungsabgaben eine Festsetzung durch die Abgabenbehörde nur gemäß § 201 Abs. 2 Z 1 BAO innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgen könne (vgl. zu einer Lohnsteuerhaftung VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0030).Im Unterbleiben einer Besteuerung bestimmter (dem Finanzamt unbekannter) Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann eine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht erblickt werden. Es trifft daher auch nicht zu, dass bei Selbstberechnungsabgaben eine Festsetzung durch die Abgabenbehörde nur gemäß Paragraph 201, Absatz 2, Ziffer eins, BAO innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgen könne vergleiche zu einer Lohnsteuerhaftung VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017150063.L05Im RIS seit
17.01.2018Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018